Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Seminare

§1 Anwendung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

1) Die von beiden Vertragspartnern Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der Seminarleitung Patricia Baer und der/dem Teilnehmer:in als Dienstvertrag im Sinne der §§611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

2)Der Vertrag kommt zustande, wenn die/der Teilnehmer:in das generelle Angebot der Trainerin zu Bildungsurlauben und anderen Seminaren annimmt.

3) Die/der Teilnehmer:in ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn sie/er aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht trainiert werden kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die sie/ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Trainerin für die bis zur Ablehnung des Seminars entstandenen Leistungen erhalten.

§2 Inhalt des Dienstvertrages

1)Die Trainerin erbringt ihre Dienste gegenüber der/dem Teilnehmer:in in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten anwendet. Die Trainerin ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen der/des Teilnehmer:in/s entsprechen, sofern die/der Teilnehmer:in hierüber eine Entscheidung trifft.

2) Ein subjektiv erwarteter Erfolg der/des Teilnehmer:in/s kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Seminarleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels des/des Teilnehmer:in/s.

§3 Rechtliche Rahmenbedingungen der Seminare

1)Ein Seminar ist ausdrücklich keine Ausübung der Heilkunde.

2) Seminare sind keine Psychotherapie und kein Ersatz für eine Psychotherapie. Die/der Teilnehmer:in trägt während des gesamten Seminarprozesses die volle Verantwortung für ihr/sein Handeln, sowohl während, als auch außerhalb der Seminartermine. Die Teilnahme an einem Seminar setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.

§3 Mitwirkung der/des Teilnehmerin/s

1)Zu einer aktiven Mitwirkung ist die/der Teilnehmer:in nicht verpflichtet. Ein Seminar ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung der/des Teilnehmer:in/s sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für ein Seminar wie auch für eine aktive Mitarbeit bei anderen Methoden.

2) Die Trainerin ist berechtigt, eine/n Teilnehmer:in aus dem Seminar auszuschließen, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere, wenn die/der Teilnehmer:in die Trainingsinhalte verneint.

Auch die/der Teilnehmer:in hat das Recht, das Seminar zu verlassen, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist. Dies muss rechtzeitig-mindestens einen Tag vor dem nächsten Seminartag, bzw. eine Woche vor dem nächsten vereinbarten Seminartermin und schriftlich erfolgen.

§4 Honorierung der Trainerin

1)Die Trainerin hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch, der in der jeweiligen Rechnung widergespiegelt wird.

2)Die Honorare sind zum Zeitpunkt des in der Rechnung genannten Termins fällig.

3)Rechnungsstellung erfolgt ohne Ausweis der Umsatzsteuer nach §19 UStG.

§5 Vertraulichkeit des Seminars

1)Die Trainerin behandelt die Daten der/des Teilnehmer:in/s vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Übungen, sowie deren Begleitumstände und die persönlichen Verhältnisse der/des Teilmehmer:in/s Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung der/des Teilnehmer:in/s in Schriftform.

2) §5 Abs.1 ist nicht anzuwenden, wenn die Trainerin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist.

3) §5 Abs. 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn im Zusammenhang mit der Beratung, Schulung und Prävention persönliche Angriffe gegen die Trainerin oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

§6 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Seminarvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

§7 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Seminarvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirkung des Seminarvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige und nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

Rücktrittsrecht von einem Seminarvertrag

Bis 8 Wochen vor Reisebeginn kann die/der Teilnehmer:in gegen eine Bearbeitungsgebühr von 100 € kostenlos zurücktreten. Bis 6 Wochen vor Seminar-/Coaching-Beginn werden 50 % des Gesamtbetrages als Rücktrittsgebühr berechnet. Bis 4 Wochen vor Beginn des Seminars werden 80 % des Gesamtpreises erhoben. Ab dem 27. Tag vor Beginn werden die Gesamtkosten in voller Höhe berechnet. Zusätzlich erlaube ich mir, ab 6 Wochen bis 27 tage vor Seminarbeginn eine Bearbeitungsgebühr von 150 € zu erheben.

Diese Stornierungsgebühren entfallen, sofern die/der Teilnehmer:in rechtzeitig eine Ersatzperson benennt, welche zu den gebuchten Daten in den Vertrag eintritt. Diese Benennung ist in jedem Fall rechtzeitig vor Reisebeginn zu klären. Patricia Baer kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese die vertraglichen Erfordernisse nicht erfüllt. Bei einem vorzeitigen Abbruch eines Seminars werden keinerlei Kosten erstattet. Ich empfehle dringend den Abschluss einer reisekosten-Rücktritts/-Abbruchversicherung.

Seminarabsagen/Änderungen

Sollte ein Seminar (z.B. durch Nicht-Erreichen der Mindestteilnehmerzahl) abgesagt werden, wird die volle Gebühr zurückerstattet. Einzelne Termine können in Ausnahmefällen (z.B. Erkrankung der Trainerin) verschoben werden. Dabei können keine Erstattungen für vergebliche Aufwände, Fahrtkosten oder andere Kosten geleistet werden.

Regelungen bei Krankheit

Bei plötzlicher Erkrankung besteht kein Schadensanspruch gegenüber der Veranstalterin. Bitte beachten Sie auch, dass ich nicht als Reiseleiterin fungiere, sondern lediglich die Übernachtung als Zusatz zum Seminar ermögliche, falls eine Übernachtung (mit oder ohne Verpflegung) inbegriffen ist. Ich weise daher ausdrücklich nochmal auf die Vorteile beim Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung hin.

Der/die Teilnehmer:in/Klient erklärt sich einverstanden, dass An- und Abreise sowie die Teilnahme an allen Veranstaltungen auf sein eigenes Risiko erfolgen. Jegliche Haftung seitens Patricia Baer ist ausgeschlossen.

Haftung

Patricia Baer haftet zu keiner zeit für durch Teilnehmer:in/Klienten einzeln oder wechselseitig entstandene Schäden.

Patricia Baer haftet nicht für Unfälle vor bzw. nach den Seminaren oder für sonstiges von, mit und durch den Teilnehmer:in oder durch Einrichtungsgegenstände oder wetterbedingt entstandene Schäden.

Ferner haftet Patricia Baer nicht für di Beaufsichtigung des Privateigentums von Teilnehmern:in/Klienten.

Die Anmeldung aller Seminare erfolgt online über die Website in schriftlicher Form.

Die o.g. Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gleichermaßen für Klienten, die Patricia Baer als Heilpraktikerin für Psychotherapie aufsuchen.

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Heilversprechen

Aus rechtlichen Gründen möchte Patricia Baer Sie auf Folgendes aufmerksam machen:

Alle Angaben auf dieser Homepage über Patricia Baer und ihre Arbeit dienen ausschließlich der Information. Ein Heilversprechen kann hieraus nicht abgeleitet werden. Auch die Linderung und/oder Besserung eines Krankheitszustandes wird nicht versprochen oder zugesagt. Zudem dient diese Homepage keinesfalls zur Findung und/oder Festlegung von Eigendiagnosen.